Welche Nachteilsausgleiche gibt es an Hochschulen?
Autistische Studierende haben an deutschen Hochschulen Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Diese sollen keine Bevorzugung darstellen, sondern die Chancengleichheit herstellen – also dafür sorgen, dass autismusspezifische Herausforderungen bei Prüfungen und im Studienalltag ausgeglichen werden. Die Rechtsgrundlage bilden das Hochschulrahmengesetz sowie die jeweiligen Landeshochschulgesetze.
Mögliche Nachteilsausgleiche bei Prüfungen
Welche Ausgleiche im Einzelfall gewährt werden, hängt von den individuellen Beeinträchtigungen ab. Häufig kommen folgende Maßnahmen in Frage:
- Verlängerte Prüfungszeit: Typisch sind 25–50 % mehr Bearbeitungszeit. Das kann besonders hilfreich sein, wenn die Reizverarbeitung während der Prüfung viel Energie kostet.
- Separater Prüfungsraum: Ein eigener, reizarmer Raum ohne Ablenkung durch andere Prüflinge, Geräusche oder Neonlicht.
- Abgeänderte Prüfungsformen: Zum Beispiel eine schriftliche Prüfung statt einer mündlichen – oder umgekehrt, je nachdem, was besser passt.
- Flexiblere Abgabefristen: Verlängerte Fristen für Hausarbeiten, Seminararbeiten oder Abschlussarbeiten.
- Individuelle Studienplanung: Möglichkeit, weniger Kurse pro Semester zu belegen, ohne BAföG-Nachteile befürchten zu müssen (nach Rücksprache).
- Technische Hilfsmittel: Nutzung von Laptop, Noise-Cancelling-Kopfhörern oder spezieller Software während Prüfungen.
So beantragst du den Nachteilsausgleich
Der Antrag wird beim Prüfungsamt der Hochschule gestellt. Folgende Schritte sind üblich:
- Attest besorgen: Du brauchst ein aktuelles ärztliches oder psychologisches Attest, das die Diagnose und die konkreten Auswirkungen auf das Studium beschreibt.
- Antrag formulieren: Im Antrag beschreibst du, welche konkreten Nachteilsausgleiche du benötigst und warum. Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung hilft dir dabei.
- Frühzeitig einreichen: Stelle den Antrag so früh wie möglich – idealerweise zu Semesterbeginn, nicht erst kurz vor der Prüfung.
- Bescheid abwarten: Das Prüfungsamt entscheidet über den Antrag. Bei Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
Je früher du den Nachteilsausgleich beantragst, desto besser. Am besten schon bei der Einschreibung oder spätestens zu Beginn des ersten Semesters. So ist alles geregelt, bevor die erste Prüfungsphase beginnt. Die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung an deiner Hochschule unterstützt dich bei der Antragstellung.
Quellen
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