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Welche Rechte hat mein Kind bei Prüfungen und Abschlüssen?

Autistische Jugendliche haben bei Prüfungen und Abschlüssen ein gesetzlich verankertes Recht auf Nachteilsausgleich. Grundlage ist Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das bedeutet, dass Ihr Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht – ohne dass die fachlichen Anforderungen gesenkt werden.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, damit Ihr Kind seine tatsächlichen Fähigkeiten zeigen kann. Er wird individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes zugeschnitten und gilt sowohl im Unterricht als auch bei Klassenarbeiten, Abschlussprüfungen und später in Ausbildung oder Studium.

Welche Maßnahmen sind möglich?

  • Zeitverlängerung: In der Regel 25–50 % mehr Bearbeitungszeit bei Tests, Klassenarbeiten und Prüfungen.
  • Separater Raum: Ein reizarmer Arbeitsplatz, abgeschirmt von Lärm und visuellen Ablenkungen.
  • Technische Hilfsmittel: Nutzung von Laptop, Tablet oder Strukturierungshilfen zum Schreiben und Organisieren.
  • Angepasste Aufgabenstellung: Klare, eindeutige Formulierungen ohne Metaphern oder Doppeldeutigkeiten.
  • Ersatzleistungen: Mündliche Prüfungen können durch schriftliche ersetzt werden – oder vor reduziertem Publikum stattfinden.
  • Pausenregelungen: Individuelle Pausen, Zugang zu einem Rückzugsraum oder Nutzung von Kopfhörern.

Wie beantrage ich den Nachteilsausgleich?

Der Antrag wird von den Erziehungsberechtigten bei der Schule gestellt. Legen Sie aktuelle Arztberichte, psychologische Stellungnahmen oder diagnostische Unterlagen bei. Eine Schilderung der konkreten Problemlage im Schulalltag ist zusätzlich empfehlenswert. Die Vereinbarungen werden in der Regel in einer Klassenkonferenz beschlossen.

💡 Tipp

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich – idealerweise zu Beginn des Schuljahres oder rechtzeitig vor Abschlussprüfungen. Wichtig: Auch ohne Ihren Antrag hat die Schule die Pflicht, den Bedarf zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen bereitzustellen.

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