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Welche Wohnformen gibt es für autistische Erwachsene?

Das Thema Wohnen ist für autistische Erwachsene und ihre Familien eine der wichtigsten Fragen. Die gute Nachricht: Es gibt heute viele verschiedene Wohnformen, die sich am individuellen Unterstützungsbedarf orientieren. Nicht jeder braucht eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung – und nicht jeder möchte ganz alleine leben. Hier findest du einen Überblick über die gängigsten Möglichkeiten.

Eigene Wohnung

Viele autistische Erwachsene leben selbstständig in einer eigenen Wohnung – mit oder ohne ambulante Unterstützung. Das ist oft die erste Wahl für Menschen, die ihren Alltag weitgehend allein bewältigen können. Falls punktuell Hilfe nötig ist (z. B. bei Behördengängen oder Haushaltsorganisation), kann ambulante Unterstützung dazugebucht werden.

Ambulant Betreutes Wohnen (ABW)

Beim Ambulant Betreuten Wohnen lebt man in einer eigenen Wohnung und erhält regelmäßige Besuche einer Fachkraft. Diese hilft bei alltäglichen Aufgaben, begleitet zu Terminen oder unterstützt bei der Tagesstruktur. Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem persönlichen Bedarf – von einmal pro Woche bis täglich.

Wohngemeinschaft

In einer Wohngemeinschaft teilt man sich eine Wohnung mit anderen Menschen. Das hat Vorteile: Die Kosten werden geteilt, man hat soziale Kontakte im Alltag und kann sich gegenseitig unterstützen. Manche Träger bieten spezielle WGs für autistische Menschen an, in denen zusätzlich Fachpersonal vorbeischaut.

Betreute Wohngruppe

In einer betreuten Wohngruppe leben mehrere Menschen zusammen, und es ist regelmäßig Betreuungspersonal vor Ort. Die Unterstützung ist intensiver als beim ABW: Es gibt feste Ansprechpartner, gemeinsame Mahlzeiten und Hilfe bei der Alltagsgestaltung. Diese Wohnform eignet sich für Menschen, die mehr Struktur und Begleitung im Alltag brauchen.

Stationäre Wohneinrichtung

Stationäre Einrichtungen bieten Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Das Personal ist Tag und Nacht anwesend und unterstützt bei allen Bereichen des täglichen Lebens. Diese Wohnform ist für Menschen gedacht, die einen sehr hohen Unterstützungsbedarf haben und durchgehende Begleitung brauchen.

Wunsch- und Wahlrecht

Du hast ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht bei der Wahl deiner Wohnform (§ 8 SGB IX). Das bedeutet: Du darfst mitentscheiden, wo und wie du wohnen möchtest. Dein Wunsch muss angemessen berücksichtigt werden – auch wenn die Kosten höher sind. Die Eingliederungshilfe nach SGB IX finanziert die benötigte Unterstützung, egal welche Wohnform du wählst.

Welche Wohnform passt?

Die richtige Wohnform hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf ab. Wichtig ist: Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“. Manche Menschen fühlen sich in einer WG wohl, andere brauchen die Ruhe einer eigenen Wohnung. Der Bedarf kann sich auch im Laufe des Lebens ändern – ein Wechsel der Wohnform ist jederzeit möglich.

  • Sprich mit einer unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) über deine Möglichkeiten
  • Probewohnen wird von vielen Einrichtungen angeboten
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