Was ist eine Arbeitsassistenz und wie bekomme ich sie?
Eine Arbeitsassistenz ist eine der wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten für autistische Menschen im Berufsleben. Sie hilft dabei, Aufgaben zu bewältigen, die aufgrund der Behinderung schwierig sind – ohne dabei die eigentliche Arbeit zu übernehmen. Hier erfährst du, was genau dahintersteckt und wie du eine Arbeitsassistenz beantragen kannst.
Was ist eine Arbeitsassistenz?
Arbeitsassistenz bedeutet: Eine Person unterstützt dich regelmäßig bei Tätigkeiten, die du behinderungsbedingt nicht oder nur schwer alleine ausführen kannst. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, dass jemand deine Arbeit erledigt – sondern darum, dass du deine Arbeit besser erledigen kannst.
Beispiele für Arbeitsassistenz bei Autismus
Bei autistischen Menschen kann eine Arbeitsassistenz in vielen Bereichen helfen:
- Kommunikation: Unterstützung bei Telefonaten, E-Mails oder Besprechungen – z. B. Vorbereitung auf Meetings oder Nachbereitung von Gesprächen
- Organisation: Hilfe bei der Strukturierung des Arbeitstags, Priorisierung von Aufgaben, Einhaltung von Fristen
- Orientierung: Begleitung bei neuen Situationen, z. B. bei Dienstreisen oder Abteilungswechseln
- Soziale Situationen: Unterstützung bei Teamveranstaltungen, Pausen oder informellen Gesprächen
- Reizmanagement: Hilfe dabei, überfordernde Situationen zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten
Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf Arbeitsassistenz ist gesetzlich verankert in § 185 Abs. 4 SGB IX (früher § 102 Abs. 4 SGB IX). Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf die „Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz“.
Du brauchst einen Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) oder eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit. Außerdem muss ein konkretes Arbeitsverhältnis bestehen oder unmittelbar bevorstehen.
So beantragst du eine Arbeitsassistenz
Der Weg zur Arbeitsassistenz verläuft in mehreren Schritten:
- Schritt 1: Wende dich an das zuständige Integrationsamt (auch Inklusionsamt genannt) deines Bundeslandes.
- Schritt 2: Stelle einen schriftlichen Antrag. Beschreibe darin, welche konkreten Aufgaben du ohne Assistenz nicht oder nur eingeschränkt erledigen kannst.
- Schritt 3: Das Integrationsamt prüft den Bedarf – oft mit einem Besuch am Arbeitsplatz und einem Gespräch mit dir und deinem Arbeitgeber.
- Schritt 4: Bei Bewilligung wird die Assistenz organisiert. Du kannst die Assistenzperson selbst wählen oder einen Assistenzdienst beauftragen.
Finanzierung
Die Kosten für die Arbeitsassistenz trägt das Integrationsamt. Dein Arbeitgeber muss nicht dafür bezahlen. Die Finanzierung erfolgt aus der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen zahlen, wenn sie die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen.
Rolle des Arbeitgebers
Dein Arbeitgeber muss der Arbeitsassistenz zustimmen und bei der Organisation mitwirken – zum Beispiel einen geeigneten Arbeitsplatz bereitstellen und die Assistenzperson im Betrieb einführen. Die meisten Arbeitgeber sind dazu bereit, da sie selbst ebenfalls von der besseren Arbeitsleistung profitieren.
Alternative: Job-Coaching durch den Integrationsfachdienst
Nicht immer ist eine dauerhafte Arbeitsassistenz nötig. Der Integrationsfachdienst (IFD) bietet auch zeitlich begrenztes Job-Coaching an. Das kann sinnvoll sein, wenn du vor allem in der Einarbeitungsphase Unterstützung brauchst oder bestimmte Strategien erlernen möchtest. Job-Coaching wird ebenfalls vom Integrationsamt finanziert.
Kläre den Bedarf an Arbeitsassistenz am besten schon vor dem Jobantritt. So kann die Unterstützung ab dem ersten Arbeitstag bereitstehen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) hilft dir kostenlos beim gesamten Antragsprozess.
Quellen
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