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Welche Unterstützung gibt es nach dem 18. Geburtstag?

Der 18. Geburtstag ist ein großer Meilenstein – und für viele Familien auch mit Unsicherheit verbunden. Die gute Nachricht: Unterstützung endet nicht automatisch mit der Volljährigkeit. Viele Leistungen laufen weiter, manche Zuständigkeiten ändern sich allerdings. Hier erfährst du, worauf es ankommt.

Eingliederungshilfe nach SGB IX

Die Eingliederungshilfe, die dein Kind vielleicht schon als Minderjähriger erhalten hat, läuft nach dem 18. Geburtstag weiter. Es gibt kein automatisches Ende. Die Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf und können Assistenzleistungen, Teilhabe am Arbeitsleben oder auch Wohnunterstützung umfassen. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt oder verlängert wird.

Pflegegrad und Pflegeleistungen

Ein bestehender Pflegegrad bleibt auch nach dem 18. Geburtstag bestehen. Die Pflegeleistungen – wie Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen – werden weiter gewährt. Allerdings kann sich die Begutachtung bei Erwachsenen etwas anders gestalten als bei Kindern. Bei einer Neubegutachtung solltet ihr darauf vorbereitet sein.

Wechsel zur Erwachsenenpsychiatrie (Transition)

Einer der größten Umbrüche betrifft die medizinische Versorgung: Mit 18 endet in der Regel die Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, und der Wechsel zur Erwachsenenpsychiatrie steht an. Dieser Übergang – auch Transition genannt – sollte gut vorbereitet werden:

  • Frühzeitig einen geeigneten Therapeuten oder eine Therapeutin im Erwachsenenbereich suchen
  • Befunde und Berichte zusammenstellen und übergeben
  • Am besten schon ein bis zwei Jahre vor dem 18. Geburtstag mit der Planung beginnen
  • Den bisherigen Behandler um eine Empfehlung bitten

Reha-Beratung der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet eine spezielle Reha-Beratung für junge Menschen mit Behinderung an. Dort wird gemeinsam geschaut, welche beruflichen Möglichkeiten es gibt – ob eine betriebliche Ausbildung, ein Berufsbildungswerk oder andere Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben passen. Diese Beratung ist kostenlos und kann schon vor dem Schulabschluss in Anspruch genommen werden.

EUTB – Unabhängige Beratung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine kostenlose Beratungsstelle, die unabhängig von Leistungsträgern arbeitet. Hier bekommt ihr Unterstützung zu allen Fragen rund um Teilhabe: Wohnen, Arbeiten, Assistenz, rechtliche Ansprüche. Besonders wertvoll ist die Peer-Beratung, bei der selbst Betroffene beraten.

Rechtzeitig planen!

Fangt am besten ein bis zwei Jahre vor dem 18. Geburtstag an, euch um den Übergang zu kümmern. Klärt, welche Leistungen weiterlaufen, welche neu beantragt werden müssen und wo sich Zuständigkeiten ändern. Eine Checkliste hilft, den Überblick zu behalten. Die EUTB kann euch dabei unterstützen.

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