Autistische Kinder haben oft Anspruch auf einen Pflegegrad. Die Begutachtung bewertet nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch den Betreuungs- und Begleitungsbedarf.
Wer hat Anspruch?
Ein Pflegegrad wird vergeben, wenn das Kind einen erheblich höheren Betreuungsbedarf hat als gleichaltrige Kinder. Bei Autismus betrifft das oft:
- Anleitung und Begleitung bei alltäglichen Verrichtungen
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Bewältigung von Stresssituationen
- Kommunikation und soziale Interaktion
- Emotionale Regulation
Schritt für Schritt zum Pflegegrad
1. Antrag stellen
- Formloser Antrag bei Ihrer Krankenkasse (Pflegekasse)
- Per Telefon, Brief oder online
- Die Kasse schickt dann ein Formular
2. Vorbereitung auf die Begutachtung
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie 2-3 Wochen lang, wobei Sie Ihr Kind unterstützen
- Dokumente sammeln: Diagnosen, Arztberichte, Therapieberichte
- Liste erstellen: Alle Bereiche, in denen Ihr Kind Unterstützung braucht
💡 Wichtig: Vergleich mit gleichaltrigen Kindern
Bei Kindern wird immer verglichen: Was kann ein Kind dieses Alters normalerweise alleine, und was braucht Ihr Kind zusätzlich? Beschreiben Sie konkret den Mehraufwand, nicht nur was Ihr Kind nicht kann.
3. Die Begutachtung (MD-Besuch)
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes kommt zu Ihnen nach Hause:
- Zeigen Sie einen realistischen Alltag (keinen besonders guten Tag)
- Beschreiben Sie konkrete Situationen und Beispiele
- Erklären Sie, was passiert, wenn keine Anleitung erfolgt
- Erwahnen Sie auch nächtliche Bedarfe
Die 6 Module der Begutachtung
- Mobilität: Fortbewegung, Treppensteigen
- Kognitive Fähigkeiten: Orientierung, Entscheidungen, Risiken erkennen
- Verhaltensweisen: Herausforderndes Verhalten, Ängste, Aggressionen
- Selbstversorgung: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
- Krankheitsbewältigung: Medikamente, Arztbesuche, Therapien
- Alltagsgestaltung: Tagesablauf, Kontakte, Veränderungen
Bei Autismus besonders relevant
- Ständige Anleitung und Erinnerung bei Routinen
- Begleitung bei sensorischer Überlastung
- Unterstützung bei Kommunikation
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Bewältigung unerwarteter Situationen
- Prävention von Meltdowns/Shutdowns
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
- Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
- Begründung anfordern
- Beratung holen (EUTB, Sozialverband, Pflegestützpunkt)
- Ggf. erneute Begutachtung beantragen