Start Vorschule Frage 16

Welche finanziellen Unterstützungen und Entlastungsangebote gibt es?

Familien mit autistischen Kindern haben Anspruch auf verschiedene Leistungen. Das System ist komplex, aber es lohnt sich, die Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen.

Pflegegeld (bei Pflegegrad)

Bei einem anerkannten Pflegegrad erhalten Sie:

  • Pflegegeld: Monatliche Zahlung für selbst organisierte Pflege
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro/Monat für Entlastungsangebote
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro/Jahr wenn Sie Auszeit brauchen
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro/Jahr für stationäre Unterbringung
  • Pflegehilfsmittel: 40 Euro/Monat für Verbrauchsmaterial

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe finanziert:

  • Autismus-Therapie
  • Schulbegleitung/Inklusionsassistenz
  • Frühförderung
  • Begleitete Freizeitangebote
  • Hilfsmittel zur Teilhabe

Antrag beim ärtlichen Sozialamt oder Jugendamt.

Schwerbehindertenausweis (GdB)

Bei Autismus kann ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden:

  • Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis
  • Merkzeichen H (hilflos): Steuerfreibetrag, Parkerleichterungen
  • Merkzeichen B (Begleitung): Kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV
  • Merkzeichen G (gehbehindert): Ermässigungen im ÖPNV

Antrag beim Versorgungsamt.

Entlastungsangebote

Familienentlastender Dienst (FED)

  • Stundenweise Betreuung zu Hause oder draussen
  • Finanzierung Über Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege
  • Anbieter: Lebenshilfe, AWO, Caritas und andere Träger

Kurzzeitunterbringung

  • Tage- oder wochenweise Unterbringung
  • Für Urlaub oder Auszeiten der Eltern
  • Spezialisierte Einrichtungen für autistische Kinder

Ferienfreizeiten

  • Inklusive oder spezialisierte Angebote
  • Oft von Autismus-Verbänden organisiert
  • Finanzierung Über Entlastungsbetrag möglich
💡 Beratung nutzen

Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) beratet kostenlos zu allen Leistungsansprüchen. Auch Autismus-Verbände und Selbsthilfegruppen können helfen, den Dschungel zu durchblicken.

Weitere Leistungen

  • Krankenkasse: Therapien (Logo, Ergo, Physio) mit Rezept
  • Steuerliche Entlastung: Behinderten-Pauschbetrag, Pflegepauschbetrag
  • Kindergeld/Kinderzuschlag: Länger bei Behinderung (auch Über 18)
  • Rundfunkbeitragsbefreiung: Bei bestimmten Merkzeichen