Start Vorschule Frage 6

Was ist eine Integrationskraft und wie beantrage ich sie?

Eine Integrationskraft (auch Inklusionsassistenz oder I-Kraft genannt) kann Ihr Kind im Kita- oder Schulalltag begleiten und unterstützen. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.

Was macht eine Integrationskraft?

  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Übergängen, Routinen und Strukturen
  • Kommunikation: Vermittlung zwischen Kind und Umgebung
  • Soziale Situationen: Begleitung bei Gruppensituationen und Spielen
  • Reizregulation: Erkennen von Überlastung, Rückzugsbegleitung
  • Selbstständigkeit: Förderung der Unabhängigkeit, nicht Abnahme aller Aufgaben

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich haben Kinder mit Behinderung (zu der auch Autismus zählt) einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Ob eine I-Kraft bewilligt wird, hängt vom individuellen Bedarf ab:

  • Eine Diagnose aus dem Autismus-Spektrum liegt vor
  • Es besteht Bedarf an Unterstützung für die Teilhabe
  • Die reguläre Betreuung reicht nicht aus

Wo beantrage ich eine Integrationskraft?

Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt:

  • Für Kita: Meist das Jugendamt oder Sozialamt
  • Für Schule: Oft das Sozialamt oder der Landschaftsverband

Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kommune nach.

Was brauche ich für den Antrag?

  • Formloser Antrag auf Eingliederungshilfe
  • Diagnosebericht und Ärztliche Stellungnahmen
  • Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
  • Stellungnahme der Einrichtung (Kita oder Schule)
  • Ggf. Berichte von Therapeuten oder Frühförderung
💡 Tipps für den Antrag
  • Beschreiben Sie konkret, wobei Ihr Kind Unterstützung braucht
  • Führen Sie Beispiele aus dem Alltag an
  • Betonen Sie den Bedarf für Teilhabe, nicht Defizite
  • Holen Sie sich Unterstützung von Beratungsstellen
  • Stellen Sie den Antrag frühzeitig - es kann dauern

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Antrag stellen: Schriftlich beim zuständigen Amt
  2. Bedarfsfeststellung: Oft durch ein Gespräch oder Gutachten
  3. Bewilligung: Bescheid Über Umfang der Leistung
  4. Trägersuche: Suche nach einem Anbieter (oft helfen Träger dabei)
  5. Personalauswahl: Idealerweise mit Mitspracherecht
  6. Start: Einarbeitung und Eingewöhnung

Was tun bei Ablehnung?

Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen:

  • Fordern Sie eine schriftliche Begründung
  • Legen Sie innerhalb der Frist Widerspruch ein
  • Holen Sie sich Beratung (EUTB, Autismus-Verbände)
  • Im Zweifel: Klage vor dem Sozialgericht
📚 Beratungsstellen

Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) bietet kostenlose Beratung zu allen Fragen der Eingliederungshilfe. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe unter www.teilhabeberatung.de