Was ist eine Integrationskraft und wie beantrage ich sie?
Eine Integrationskraft (auch Inklusionsassistenz oder I-Kraft genannt) kann Ihr Kind im Kita- oder Schulalltag begleiten und unterstützen. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.
Was macht eine Integrationskraft?
- Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Übergängen, Routinen und Strukturen
- Kommunikation: Vermittlung zwischen Kind und Umgebung
- Soziale Situationen: Begleitung bei Gruppensituationen und Spielen
- Reizregulation: Erkennen von Überlastung, Rückzugsbegleitung
- Selbstständigkeit: Förderung der Unabhängigkeit, nicht Abnahme aller Aufgaben
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich haben Kinder mit Behinderung (zu der auch Autismus zählt) einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Ob eine I-Kraft bewilligt wird, hängt vom individuellen Bedarf ab:
- Eine Diagnose aus dem Autismus-Spektrum liegt vor
- Es besteht Bedarf an Unterstützung für die Teilhabe
- Die reguläre Betreuung reicht nicht aus
Wo beantrage ich eine Integrationskraft?
Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt:
- Für Kita: Meist das Jugendamt oder Sozialamt
- Für Schule: Oft das Sozialamt oder der Landschaftsverband
Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kommune nach.
Was brauche ich für den Antrag?
- Formloser Antrag auf Eingliederungshilfe
- Diagnosebericht und Ärztliche Stellungnahmen
- Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
- Stellungnahme der Einrichtung (Kita oder Schule)
- Ggf. Berichte von Therapeuten oder Frühförderung
- Beschreiben Sie konkret, wobei Ihr Kind Unterstützung braucht
- Führen Sie Beispiele aus dem Alltag an
- Betonen Sie den Bedarf für Teilhabe, nicht Defizite
- Holen Sie sich Unterstützung von Beratungsstellen
- Stellen Sie den Antrag frühzeitig - es kann dauern
Wie läuft das Verfahren ab?
- Antrag stellen: Schriftlich beim zuständigen Amt
- Bedarfsfeststellung: Oft durch ein Gespräch oder Gutachten
- Bewilligung: Bescheid Über Umfang der Leistung
- Trägersuche: Suche nach einem Anbieter (oft helfen Träger dabei)
- Personalauswahl: Idealerweise mit Mitspracherecht
- Start: Einarbeitung und Eingewöhnung
Was tun bei Ablehnung?
Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen:
- Fordern Sie eine schriftliche Begründung
- Legen Sie innerhalb der Frist Widerspruch ein
- Holen Sie sich Beratung (EUTB, Autismus-Verbände)
- Im Zweifel: Klage vor dem Sozialgericht
Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) bietet kostenlose Beratung zu allen Fragen der Eingliederungshilfe. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe unter www.teilhabeberatung.de
Quellen und weiterführende Informationen
War dieser Beitrag hilfreich?