Eine Integrationskraft (auch Inklusionsassistenz oder I-Kraft genannt) kann Ihr Kind im Kita- oder Schulalltag begleiten und unterstützen. Sie hilft dabei, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen.
Was macht eine Integrationskraft?
- Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Übergängen, Routinen und Strukturen
- Kommunikation: Vermittlung zwischen Kind und Umgebung
- Soziale Situationen: Begleitung bei Gruppensituationen und Spielen
- Reizregulation: Erkennen von Überlastung, Rückzugsbegleitung
- Selbstständigkeit: Förderung der Unabhängigkeit, nicht Abnahme aller Aufgaben
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich haben Kinder mit Behinderung (zu der auch Autismus zählt) einen Anspruch auf Eingliederungshilfe. Ob eine I-Kraft bewilligt wird, hängt vom individuellen Bedarf ab:
- Eine Diagnose aus dem Autismus-Spektrum liegt vor
- Es besteht Bedarf an Unterstützung für die Teilhabe
- Die reguläre Betreuung reicht nicht aus
Wo beantrage ich eine Integrationskraft?
Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt:
- Für Kita: Meist das Jugendamt oder Sozialamt
- Für Schule: Oft das Sozialamt oder der Landschaftsverband
Die Zuständigkeit variiert je nach Bundesland. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kommune nach.
Was brauche ich für den Antrag?
- Formloser Antrag auf Eingliederungshilfe
- Diagnosebericht und Ärztliche Stellungnahmen
- Beschreibung des Unterstützungsbedarfs
- Stellungnahme der Einrichtung (Kita oder Schule)
- Ggf. Berichte von Therapeuten oder Frühförderung
- Beschreiben Sie konkret, wobei Ihr Kind Unterstützung braucht
- Führen Sie Beispiele aus dem Alltag an
- Betonen Sie den Bedarf für Teilhabe, nicht Defizite
- Holen Sie sich Unterstützung von Beratungsstellen
- Stellen Sie den Antrag frühzeitig - es kann dauern
Wie läuft das Verfahren ab?
- Antrag stellen: Schriftlich beim zuständigen Amt
- Bedarfsfeststellung: Oft durch ein Gespräch oder Gutachten
- Bewilligung: Bescheid Über Umfang der Leistung
- Trägersuche: Suche nach einem Anbieter (oft helfen Träger dabei)
- Personalauswahl: Idealerweise mit Mitspracherecht
- Start: Einarbeitung und Eingewöhnung
Was tun bei Ablehnung?
Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen:
- Fordern Sie eine schriftliche Begründung
- Legen Sie innerhalb der Frist Widerspruch ein
- Holen Sie sich Beratung (EUTB, Autismus-Verbände)
- Im Zweifel: Klage vor dem Sozialgericht
Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) bietet kostenlose Beratung zu allen Fragen der Eingliederungshilfe. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe unter www.teilhabeberatung.de