Wenn Sie aufgrund Ihrer Autismus-Diagnose — oft in Kombination mit weiteren Beeinträchtigungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout — dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, kann die Erwerbsminderungsrente eine wichtige finanzielle Absicherung sein.
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Es wird unterschieden zwischen:
- Volle Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können — in irgendeinem Beruf, nicht nur Ihrem erlernten
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können
Die Entscheidung basiert nicht auf der Diagnose Autismus allein, sondern auf den konkreten funktionalen Einschränkungen im Arbeitsalltag.
Voraussetzungen
- Mindestversicherungszeit: Sie müssen mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben (allgemeine Wartezeit)
- 3-aus-5-Regel: In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen
- Sonderregelung nach Ausbildung: Direkt nach einer Ausbildung kann unter Umständen bereits nach 1 Jahr Beitragszeit ein Anspruch bestehen
- Medizinisches Gutachten: Ein ärztliches Gutachten muss die Erwerbsminderung bestätigen
Autismus und Erwerbsminderung
Autismus allein führt nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Entscheidend sind die individuellen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Häufig sind es Komorbiditäten — Depressionen, Angststörungen, sensorische Überlastung oder autistisches Burnout — die in Kombination mit den autistischen Besonderheiten zur Erwerbsminderung führen. Gerichte haben in mehreren Fällen anerkannt, dass die Gesamtbelastung durch Autismus und Begleiterkrankungen eine Erwerbsminderung begründen kann.
Antragstellung
- Antrag stellen: Bei der Deutschen Rentenversicherung, am besten mit Unterstützung einer Beratungsstelle
- Ärztliche Unterlagen sammeln: Alle relevanten Befunde, Therapieberichte und Gutachten zusammentragen
- Sozialverband hinzuziehen: VdK oder SoVD können beim Antrag und bei Widersprüchen unterstützen
- Widerspruch einlegen: Bei Ablehnung lohnt sich oft ein Widerspruch — die Erfolgsquote ist bei Erwerbsminderungsrenten relativ hoch
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Mit einem GdB von mindestens 50 können Sie 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen, unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne Abzüge. Voraussetzung sind mindestens 35 Jahre Wartezeit (einschließlich Kindererziehungszeiten, Pflege, Arbeitslosigkeit etc.).